Mehrheit der abstimmenden EU-Abgeordneten lehnt Ratsposition ab / Absolute Mehrheit von 360 Stimmen verfehlt / Georg Schroeter: „Kinderschutz darf nicht zum Vorwand für die Kontrolle privater Nachrichten werden“
Die umstrittene EU-Chatkontrolle ist vorerst nicht gestoppt. Im Europäischen Parlament stimmten am 9. Juli 314 Abgeordnete dafür, die Position des Rates vollständig zurückzuweisen. 276 Abgeordnete votierten dagegen, 17 enthielten sich.
Obwohl damit eine Mehrheit der abgegebenen Stimmen gegen die Ratsposition stand, scheiterte ihre Ablehnung. Weil sich das Verfahren bereits in der zweiten Lesung befand, war die absolute Mehrheit aller 720 Abgeordneten erforderlich. Notwendig waren 360 Stimmen – 46 mehr, als der Antrag erhielt.
Das Parlament änderte anschließend die Ratsposition und schloss seine zweite Lesung ab. Nun liegt der Ball wieder beim Rat der Mitgliedstaaten.
„Dass mehr abstimmende Abgeordnete die Ratsposition ablehnen als unterstützen, sie aber dennoch nicht gestoppt werden kann, ist politisch höchst problematisch. Gerade bei Eingriffen in die Vertraulichkeit privater Kommunikation muss die Zustimmung eindeutig sein“, erklärt der AfD-Bundestagsabgeordnete Georg Schroeter.
Was die EU wieder erlauben will
Bei der aktuellen Abstimmung ging es um eine zeitlich befristete Ausnahme von europäischen Datenschutzregeln für elektronische Kommunikation. Sie soll es Anbietern von Messenger- und Kommunikationsdiensten erneut ermöglichen, freiwillig technische Verfahren zur Erkennung sexuellen Kindesmissbrauchs einzusetzen.
Eine frühere Übergangsregelung war am 3. April 2026 ausgelaufen. Der Rat will die Ausnahme nun bis zum 3. April 2028 wieder in Kraft setzen. Anbieter könnten damit bekannte Missbrauchsdarstellungen sowie Hinweise auf die gezielte Kontaktanbahnung zu Kindern erkennen, melden und entfernen.
Die Regelung verpflichtet nicht jeden Anbieter zur Durchsuchung sämtlicher Nachrichten. Sie schafft jedoch erneut die rechtliche Grundlage dafür, dass Unternehmen private Kommunikation automatisiert analysieren können.
Parallel dazu verhandelt die EU über eine umfassende dauerhafte Verordnung zur Bekämpfung sexuellen Kindesmissbrauchs im Internet. Beide Verfahren hängen politisch zusammen, sind rechtlich aber zu trennen. Am 9. Juli wurde nicht über das gesamte dauerhafte Regelwerk entschieden.
Verschlüsselung muss geschützt bleiben
Das Europäische Parlament hat die Ratsposition nicht unverändert übernommen. Es verlangt insbesondere, Ende-zu-Ende-verschlüsselte Kommunikation ausdrücklich vom Anwendungsbereich auszunehmen.
Diese Verschlüsselung sorgt dafür, dass grundsätzlich nur Absender und Empfänger den Inhalt einer Nachricht lesen können. Auch der Betreiber des Dienstes hat keinen Zugriff auf den unverschlüsselten Text.
Eine automatisierte Kontrolle verschlüsselter Kommunikation wäre praktisch nur möglich, wenn Inhalte bereits vor der Verschlüsselung oder erst nach der Entschlüsselung untersucht würden. Damit würde der Schutz zwar nicht formal abgeschafft, technisch aber umgangen.
„Sichere Verschlüsselung schützt Bürger, Unternehmen, Behörden und Journalisten vor Kriminalität, Spionage und Datenmissbrauch. Eine eingebaute Kontrollmöglichkeit ist zugleich eine Schwachstelle, die auch von den falschen Akteuren ausgenutzt werden kann“, warnt Schroeter.
Der Schutz verschlüsselter Kommunikation muss deshalb auch in den weiteren Verhandlungen bestehen bleiben. Nimmt der Rat nicht sämtliche Änderungen des Parlaments an, beginnt ein Vermittlungsverfahren zwischen beiden Institutionen.
Chatkontrolle bleibt ein Grundrechtseingriff
Befürworter der Regelung betonen, dass es sich lediglich um freiwillige Maßnahmen der Plattformbetreiber handelt. Diese Unterscheidung ist juristisch wichtig, beseitigt die grundsätzlichen Bedenken aber nicht.
Für den Nutzer ist entscheidend, ob seine private Kommunikation technisch untersucht wird – unabhängig davon, ob dies unmittelbar auf staatliche Anordnung oder mit staatlicher Erlaubnis durch einen privaten Konzern geschieht.
Hinzu kommt das Risiko von Fehlmeldungen. Automatisierte Systeme können harmlose Aufnahmen oder Nachrichten falsch einordnen. Für Betroffene können daraus Kontosperren, Meldungen an Behörden und erhebliche persönliche Folgen entstehen, noch bevor der Sachverhalt vollständig geprüft wurde.
Freiwillige Erkennungsmaßnahmen müssen deshalb eng begrenzt, transparent und kontrollierbar sein. Die Nutzer brauchen wirksame Beschwerdemöglichkeiten und schnellen Rechtsschutz.
Täter verfolgen statt Bürger überwachen
Sexueller Missbrauch von Kindern und die Verbreitung entsprechender Darstellungen sind schwere Verbrechen. Täter müssen konsequent verfolgt, Netzwerke zerschlagen und Opfer geschützt werden.
Dafür benötigen Polizei und Justiz ausreichend Personal, moderne Ermittlungsinstrumente und eine wirksame internationale Zusammenarbeit. Der Schutz von Kindern darf jedoch nicht automatisch jede technische Überwachung privater Kommunikation rechtfertigen.
„Kinderschutz darf nicht zum Vorwand für die Kontrolle privater Nachrichten werden. Ein starker Rechtsstaat verfolgt Täter gezielt und auf Grundlage konkreter Verdachtsmomente. Er stellt nicht Millionen unbescholtener Bürger unter einen digitalen Generalverdacht“, betont Schroeter.
Der Rat hat nun drei Monate Zeit, die Änderungen des Europäischen Parlaments anzunehmen oder abzulehnen. Die Entscheidung ist damit noch nicht endgültig.
Die Grenze muss jedoch bereits jetzt klar gezogen werden: Kinder müssen geschützt und Täter verfolgt werden. Die private Kommunikation unbescholtener Bürger darf dafür nicht flächendeckend zum Gegenstand automatisierter Kontrollen werden.
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