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Georg Schroeter

Dobrindts Geheimdienst-Pläne: Verfassungsschutz soll selbst eingreifen

691-seitiger Referentenentwurf weitet Befugnisse massiv aus / Heimliche Eingriffe in Wohnungen und Computersysteme geplant / Georg Schroeter: „Aus dem Verfassungsschutz darf keine Geheimpolizei werden“

Bundesinnenminister Alexander Dobrindt plant einen tiefgreifenden Umbau des deutschen Nachrichtendienstrechts. Ein 691 Seiten umfassender Referentenentwurf aus seinem Ministerium soll dem Bundesamt für Verfassungsschutz erheblich weitergehende Befugnisse verschaffen. Der Inlandsnachrichtendienst soll künftig nicht mehr nur Informationen sammeln und auswerten, sondern unter bestimmten Voraussetzungen selbst verdeckt eingreifen können.

Der Entwurf sieht unter anderem Eingriffe in IT-Systeme, das heimliche Betreten von Wohnungen, die Manipulation von Daten sowie den Einsatz falscher Informationen vor. Auch Jugendliche ab 16 Jahren könnten in Ausnahmefällen als V-Leute angeworben werden.

Noch handelt es sich lediglich um einen Referentenentwurf. Die Regelungen sind weder geltendes Recht noch vom Bundestag beschlossen. Gerade deshalb muss jetzt öffentlich geklärt werden, ob für einen derart weitreichenden Umbau überhaupt ein konkreter Bedarf besteht und wo die rechtsstaatlichen Grenzen gezogen werden.

„Unsere Nachrichtendienste müssen Terrorismus, Spionage und Sabotage wirksam bekämpfen können. Aber aus dem Verfassungsschutz darf keine Geheimpolizei werden, die im Verborgenen in Wohnungen, Computer und private Kommunikation eingreift“, erklärt der AfD-Bundestagsabgeordnete Georg Schroeter.

Vom Nachrichtendienst zum operativen Akteur

Der frühere Präsident des Bundesamtes für Verfassungsschutz, Hans-Georg Maaßen, sieht in dem Entwurf einen grundlegenden Systemwechsel. Ein Nachrichtendienst sammle und analysiere Informationen und gebe seine Erkenntnisse anschließend an die Polizei oder andere zuständige Behörden weiter. Dobrindts Pläne würden den Verfassungsschutz dagegen zu einer Behörde machen, die selbst „aktive Maßnahmen“ durchführen könne.

Maaßen fasst seine Kritik mit den Worten zusammen:

„Das ist ein Geheimdienst und das wollten wir eigentlich nicht.“

Er verweist dabei auf die geplante Möglichkeit, technische Geräte und Computer zu manipulieren, Wohnungen heimlich zu betreten und auf beobachtete Strukturen aktiv einzuwirken. Nach seiner Einschätzung nähert sich der Verfassungsschutz damit Befugnissen an, die bislang bewusst von seinen Aufgaben getrennt waren.

Das Trennungsgebot zwischen Polizei und Nachrichtendiensten gehört zu den grundlegenden Prinzipien der deutschen Sicherheitsarchitektur. Der Verfassungsschutz soll Informationen im Vorfeld sammeln und auswerten, während polizeiliche Eingriffe grundsätzlich anderen Behörden vorbehalten bleiben.

Dobrindts Entwurf rührt damit an eine zentrale Lehre aus den Erfahrungen mit den Sicherheitsapparaten totalitärer Systeme.

Eingriffe in Daten und Kommunikation

Besonders weitreichend sind die im Entwurf als „Schutzmaßnahmen“ bezeichneten Befugnisse. Der Verfassungsschutz soll unter bestimmten Voraussetzungen auf Gegenstände, Daten und Kommunikationsvorgänge einwirken dürfen.

Möglich wären unter anderem die Beeinträchtigung von Tatmitteln, die Umleitung oder Unterbindung von Datenverkehr, die Veränderung von Übertragungsinhalten sowie die Löschung oder Verfälschung gespeicherter Informationen. Auch die Bereitstellung falscher Informationen wird ausdrücklich genannt.

Für besonders schwere Maßnahmen sieht der Entwurf Anordnungs- und Kontrollvorgaben vor. Dennoch bleibt die grundsätzliche Frage bestehen, ob ein Nachrichtendienst selbst verdeckte Eingriffe vornehmen sollte, anstatt seine Erkenntnisse an die zuständigen Gefahrenabwehr- und Strafverfolgungsbehörden weiterzugeben.

Verfassungsschutz: Gefahr staatlicher Provokationen

Maaßen warnt besonders vor der Möglichkeit, falsche Informationen im Rahmen verdeckter Operationen einzusetzen. Staatliche Mitarbeiter oder Vertrauenspersonen könnten dadurch nicht mehr nur beobachten, sondern selbst auf politische oder extremistische Milieus einwirken.

Nach seiner Einschätzung besteht die Gefahr, dass staatliche Quellen als sogenannte Agenten Provocateurs auftreten und Entwicklungen provozieren oder verstärken, gegen die anschließend mit weiteren Maßnahmen vorgegangen wird.

Der Staat dürfe Extremismus nicht selbst anfachen, um die dadurch ausgelösten Reaktionen später als Begründung für Überwachung oder Verbote heranzuziehen. Diese Grenze müsse in einem Rechtsstaat eindeutig geschützt bleiben.

Selbst wenn der Einsatz falscher Informationen nur unter besonderen Voraussetzungen gestattet werden soll, ist die spätere Kontrolle schwierig. Bei geheimen Operationen lässt sich oft kaum nachvollziehen, wo die bloße Informationsgewinnung endet und die staatliche Einflussnahme beginnt.

Dehnbare Begriffe für schwere Eingriffe

Zusätzliche Kritik richtet sich gegen das vorgesehene Stufensystem. Der Entwurf unterscheidet zwischen beobachtungsbedürftigen, erheblich beobachtungsbedürftigen und besonders erheblich beobachtungsbedürftigen Bestrebungen. Von dieser Einstufung soll abhängen, welche nachrichtendienstlichen Mittel eingesetzt werden dürfen.

Maaßen befürchtet, dass bislang konkretere Voraussetzungen durch auslegungsfähige Kategorien ersetzt werden. An solche Einstufungen könnten schwerwiegende Maßnahmen wie Telekommunikationsüberwachung, Zugriffe auf private IT-Systeme oder Eingriffe in Wohnungen geknüpft werden.

Je tiefer der Staat in das Privatleben eines Bürgers eingreift, desto genauer müssen Anlass, Zielperson, Gefahrenschwelle und Kontrollverfahren gesetzlich bestimmt sein. Politisch oder administrativ dehnbare Begriffe dürfen nicht zur Grundlage weitreichender Überwachung werden.

Das Bundesverfassungsgericht hat bereits 2022 mehrere Befugnisse des bayerischen Verfassungsschutzes beanstandet. Das Gericht verlangte unter anderem klare Eingriffsschwellen, wirksamen Schutz des privaten Kernbereichs und eine unabhängige Vorabkontrolle bei besonders intensiven Maßnahmen.

16-Jährige als V-Leute

Besonders umstritten ist die geplante Möglichkeit, in Ausnahmefällen bereits Jugendliche ab 16 Jahren als Vertrauenspersonen einzusetzen. Die Amtsleitung soll eine Ausnahme zulassen können, wenn der Einsatz zur Aufklärung einer besonders erheblich beobachtungsbedürftigen Bestrebung als unerlässlich angesehen wird.

Maaßen sieht dafür keinen überzeugenden Bedarf. Erkenntnisdefizite der Sicherheitsbehörden seien nicht darauf zurückzuführen, dass bislang keine Minderjährigen als Quellen angeworben werden könnten. Statt Jugendliche in extremistische Strukturen zu schicken, müssten Auswahl, Gewinnung und Führung erwachsener Quellen verbessert werden.

„Minderjährige gehören nicht als Spitzel in extremistische Milieus. Der Staat hat Jugendliche zu schützen und darf sie nicht für riskante Geheimdienstoperationen instrumentalisieren“, warnt Schroeter.

Der Einsatz Minderjähriger birgt erhebliche Risiken. Jugendliche könnten unter Druck gesetzt, in Straftaten verwickelt oder psychisch belastet werden. Fraglich ist zudem, ob ein 16-Jähriger die Tragweite einer geheimen Zusammenarbeit mit einem Nachrichtendienst überhaupt vollständig überblicken kann.

Grundlegende Reform unter Zeitdruck

Auch juristische Berufsverbände sehen erheblichen Prüfungsbedarf. Kritisiert werden unter anderem der Umfang des Entwurfs, die kurzen Stellungnahmefristen und der Schutz von Berufsgeheimnisträgern.

Betroffen sind nicht nur technische Fragen der Nachrichtendienstarbeit. Die geplanten Regelungen berühren die Unverletzlichkeit der Wohnung, das Fernmeldegeheimnis, den Schutz privater IT-Systeme und die Vertraulichkeit besonders sensibler Kommunikation.

Ein Gesetzespaket dieses Umfangs darf deshalb weder während der parlamentarischen Sommerpause aus der öffentlichen Wahrnehmung verschwinden noch später im Eilverfahren durch den Bundestag gebracht werden.

Klare rote Linien statt Blankoscheck

Schroeter fordert eine grundlegende Überarbeitung des Entwurfs. Der Einsatz Minderjähriger als V-Leute müsse ausgeschlossen werden. Operative Maßnahmen mit falschen Informationen dürften nicht dazu führen, dass der Staat selbst politische oder extremistische Entwicklungen beeinflusst.

Eingriffe in Wohnungen und private IT-Systeme müssten auf eng definierte Gefahrenlagen begrenzt und unabhängig vorab kontrolliert werden. Außerdem müsse der Bundestag umfassend über Anwendung und Reichweite der neuen Befugnisse informiert werden.

Vor einer weiteren Befassung brauche es eine öffentliche Sachverständigenanhörung. Bei einem derart tiefgreifenden Umbau der deutschen Sicherheitsarchitektur dürfe es keinen Blankoscheck für Behörden geben, die weitgehend im Verborgenen arbeiten.

„Ein freiheitlicher Staat muss seine Bürger vor Terroristen, Spionen und Extremisten schützen. Er muss sie aber ebenso vor einem übergriffigen Sicherheitsapparat schützen. Dobrindts Entwurf darf kein Blankoscheck für geheime Eingriffe werden“, betont Schroeter.

Der Referentenentwurf steht erst am Anfang des Verfahrens. Genau jetzt müssen die roten Linien gezogen werden. Moderne Nachrichtendienste brauchen wirksame Befugnisse – aber keine Ermächtigung, im Verborgenen selbst zum Akteur gegen die eigenen Bürger zu werden.

Zu anderen Beiträgen auf unserer Webseite:
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