Adler
Georg Schroeter

CSD-Anschlag in Berlin: Der Steuerzahler zahlt – der Staat versagt

Eine Tote und 29 Verletzte / Behörden kannten Abdul B. seit Jahren und führten ihn als islamistischen Gefährder / 140.000 Euro Senatsbudget und 235.000 Euro Sachleistungen für CSD-Kampagne und Berlin-Wagen / Georg Schroeter: „Für politische Selbstdarstellung ist Geld da – für wirksame Sicherheit offenbar nicht“

Der CSD-Anschlag in Berlin offenbart nicht nur ein Versagen der Sicherheitsbehörden. Er zeigt, wie gründlich der Staat seine Prioritäten verloren hat.

Der Bürger finanziert Polizei, Verfassungsschutz, Justiz, Bewährungshilfe und staatlich beauftragte Deradikalisierungsprojekte. Er bezahlt zugleich kostspielige Kampagnen, Werbeflächen und politische Symbolveranstaltungen. Was er dafür erwarten darf, ist eine der elementarsten Leistungen des Staates: Sicherheit.

Genau diese Sicherheit konnte der Staat am 25. Juli nicht gewährleisten. Eine Frau starb, 29 weitere Menschen wurden verletzt. Nach dem bisherigen Ermittlungsstand soll der 21-jährige Abdul B. im Berliner Tiergarten mit einem gemieteten Kastenwagen Menschen angefahren und anschließend weitere Personen mit einer Stichwaffe attackiert haben. Alle Verletzten befinden sich inzwischen außer Lebensgefahr. Die Bundesanwaltschaft ermittelt wegen einer „mutmaßlich islamistischen Tatbegehung“.

„Der Bürger bezahlt einen immer teureren Staat und darf dafür wenigstens erwarten, dass bekannte Gefahren nicht nur verwaltet, sondern verhindert werden. Beim CSD-Anschlag sehen wir das Gegenteil: Der Staat wusste nahezu alles über den Gefährder – und war trotzdem nicht in der Lage, seine Bürger zu schützen“, erklärt der AfD-Bundestagsabgeordnete Georg Schroeter.

Ein Gefährder unter den Augen des Staates

Abdul B. war kein unbekannter Täter, dessen Radikalisierung erst nach der Tat entdeckt wurde. Nach Recherchen von NDR, WDR und „Süddeutscher Zeitung“ soll er dem Verfassungsschutz bereits seit seinem 16. Lebensjahr bekannt gewesen sein. Seit November 2025 wurde er als islamistischer Gefährder geführt – als Person also, der die Polizei jederzeit eine schwere politisch motivierte Gewalttat zutraut.

Nach seiner Haftentlassung wurde er zeitweise observiert. Auch sein Telefon soll überwacht worden sein. Sein Fall war offenbar mehrfach Thema im Gemeinsamen Terrorismusabwehrzentrum und wurde mit einem Prognoseinstrument des Bundeskriminalamtes bewertet. Noch am 3. Juli durchsuchten Ermittler seine Wohnung, nachdem er ein Waffenfoto veröffentlicht hatte. Gefunden wurde eine Spielzeugwaffe.

Die Vorgeschichte war ebenso eindeutig. Abdul B. hatte verbotene IS-Propaganda verbreitet. Im Mai 2025 reiste er über die Türkei in den Libanon, um von dort nach Syrien zu gelangen und sich nach Überzeugung des Gerichts dem bewaffneten Kampf des „Islamischen Staates“ anzuschließen. Nach drei Monaten Haft im Libanon wurde er bei seiner Rückkehr am Flughafen BER festgenommen.

Am 12. Mai 2026 verurteilte ihn das Amtsgericht Tiergarten wegen der Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat und zweier Verstöße gegen das Vereinsgesetz zu einer Jugendstrafe von einem Jahr und zehn Monaten. Das Urteil war nicht rechtskräftig. Die Entscheidung über eine Bewährung wurde für sechs Monate zurückgestellt und der Haftbefehl aufgehoben – obwohl die Generalstaatsanwaltschaft eine höhere Strafe und seine weitere Inhaftierung beantragt hatte.

Nicht einmal drei Monate später soll er den tödlichen Anschlag verübt haben.

Deradikalisierung statt Gefahrenabwehr

Zu den Auflagen Abdul B.s gehörten Gespräche bei einem staatlich beauftragten Deradikalisierungsprojekt. Im Juni und Juli fanden zwei Vorgespräche beim Violence Prevention Network statt.

Die Berater beschrieben ihn als freundlich und angepasst, zugleich aber als ausweichend, sobald es um seine ideologische Haltung ging. Ob überhaupt eine Grundlage für ein Deradikalisierungsprogramm bestand, war noch nicht entschieden. Ein drittes Gespräch war für die Woche nach dem Anschlag vorgesehen. Der Geschäftsführer der Organisation erklärte inzwischen, das eigentliche Programm habe noch gar nicht begonnen.

Der Staat hatte den Mann damit verurteilt, als Gefährder eingestuft, observiert, technisch überwacht und einem Beratungsprojekt zugewiesen. Fast jede denkbare staatliche Stelle war mit ihm beschäftigt. Trotzdem blieb er frei und konnte offenbar einen Transporter anmieten.

Das ist nicht das Versagen einer einzelnen Behörde. Es ist das Versagen eines Systems, das Aktivität mit Sicherheit verwechselt. Akten, Gesprächsrunden und Fallkonferenzen schaffen noch keinen Schutz, wenn aus den vorhandenen Erkenntnissen keine wirksamen Konsequenzen gezogen werden.

Wer bezahlte Reisen, Lebensunterhalt und Tatmittel?

Ungeklärt bleiben zudem die Geldflüsse. Wer bezahlte Abdul B.s Flüge über die Türkei in den Libanon? Wovon lebte er im Ausland und nach seiner Freilassung? Bezog er staatliche Leistungen? Wer finanzierte den gemieteten Kastenwagen? Gab es Unterstützer oder auffällige Überweisungen?

Öffentlich liegen darauf bislang keine belastbaren Antworten vor. Es wäre falsch, ohne Belege eine Finanzierung durch den IS, ausländische Staaten oder deutsche Organisationen zu behaupten. Ebenso falsch wäre es jedoch, die Frage nach dem Geld gar nicht zu stellen.

Finanzermittlungen gehören zur Terrorismusbekämpfung. Wer einen Islamisten überwacht, seine Kommunikation kontrolliert und seine Ausreiseversuche kennt, muss auch wissen wollen, wer seine Reisen, Unterkünfte und Tatmittel bezahlt.

Deutschland sagte im März 2025 rund 300 Millionen Euro für Syrien und die umliegende Region zu. Mehr als die Hälfte soll Menschen innerhalb Syriens zugutekommen. Die Umsetzung erfolgt nach Angaben des Auswärtigen Amtes nicht über die syrische Übergangsregierung, sondern über UN-Hilfswerke und Nichtregierungsorganisationen. Ein Zusammenhang mit Abdul B. ist nicht belegt. Dennoch bleibt die Bundesregierung verpflichtet, Empfänger, Unterauftragnehmer und Geldwege transparent zu kontrollieren – gerade in einer Region, in der islamistische Netzwerke weiterhin aktiv sind.

„Wer Hunderte Millionen Euro über internationale Organisationen und NGOs verteilt, muss jeden Geldweg nachvollziehen können. Und wer einen bekannten Gefährder im Inland überwacht, muss offenlegen, wovon dieser lebte und wer seine Reisen und Tatmittel finanzierte“, fordert Schroeter.

375.000 Euro für CSD-Kampagne und Wagen

Während der bekannte Gefährder nur zeitweise observiert wurde, mobilisierte Berlin erhebliche Mittel für die politische Begleitung des CSD.

Die Senatskanzlei stellte rund 140.000 Euro netto für eine Kampagne und die Realisierung des offiziellen Berlin-Wagens bereit. Hinzu kamen Sachleistungen der Partner für Berlin Holding im Wert von rund 235.000 Euro netto. Das Gesamtvolumen lag damit bei etwa 375.000 Euro. Finanziert wurden unter anderem Außenwerbung, Anzeigen, Videos auf Bahnhöfen, Werbung in Geschäften, ein Wandgemälde, soziale Medien und der Berlin-Wagen.

Der Schutz einer Demonstration und ihrer Teilnehmer ist selbstverständlich Aufgabe des Staates. Die Kritik richtet sich weder gegen die Opfer noch gegen das Demonstrationsrecht. Sie richtet sich gegen die Prioritäten eines Staates, der politische Selbstdarstellung mit öffentlicher Sicherheit verwechselt.

Die entscheidende Frage lautet: Warum gibt Berlin Hunderttausende Euro für Werbeflächen, einen Paradewagen und eine politische Imagekampagne aus, während ein als gefährlich eingestufter Islamist nicht lückenlos überwacht wird?

Der Steuerzahler finanziert beides – die staatliche Inszenierung und den Sicherheitsapparat. Doch nur eines davon funktionierte sichtbar.

„Für Wagen, Werbekampagnen und politische Bekenntnisse ist Geld vorhanden. Wenn es aber darum geht, einen bekannten Gefährder wirksam aus dem Verkehr zu ziehen, erklärt der Staat plötzlich seine begrenzten Möglichkeiten. Diese Prioritätensetzung ist den Bürgern nicht mehr zu vermitteln“, so Schroeter.

Gefühle statt vollständiger Information

Nach dem Anschlag dominierten erneut die bekannten Formeln. Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier sprach bei einem Tempelfest in Hamm von einem „Angriff auf unsere offene Gesellschaft“ und von Toleranz, Vielfalt und Gleichberechtigung. Den mutmaßlich islamistischen Hintergrund erwähnte er in diesem Teil seiner Rede nicht.

Anteilnahme ist notwendig. Sie ersetzt aber keine Information.

Die Bürger müssen nicht nur erfahren, was sie fühlen sollen. Sie haben Anspruch darauf zu erfahren, weshalb ein verurteilter Islamist freikam, warum die Überwachung nicht ausreichte, wer seine Aktivitäten finanzierte und welche Behörde welche Entscheidung traf.

Auch die Formulierung, Abdul B. habe dem IS lediglich „nahegestanden“, verschleiert mehr, als sie erklärt. Der bekannte Aktenstand ist konkreter: verbotene IS-Propaganda, der Versuch, nach Syrien zu gelangen, und das Ziel, sich dem bewaffneten Kampf der Terrororganisation anzuschließen.

Hamm wurde erst Monate später informiert

Wie mangelhaft die Informationspolitik des Staates ist, zeigt sich auch im Wahlkreis Hamm. Dort wurde erst im Juli bekannt, dass ein 16-Jähriger einen islamistischen Anschlag auf eine Kirche geplant haben soll. Festgenommen worden war er bereits Anfang April.

Der Jugendliche soll sich seit 2023 über das Internet radikalisiert und Kontakt zu einem mutmaßlichen IS-Mitglied gehabt haben. Die betroffene Kirchengemeinde wurde erst Monate später über die Anschlagspläne informiert. Für ihren Pastor kam die Nachricht nach eigenen Angaben völlig überraschend.

Auch hier griffen die Behörden zwar rechtzeitig ein. Doch die Menschen, die mutmaßlich zum Ziel werden sollten, blieben lange im Unklaren.

Ein Staat, der Gefahren geheim hält, schützt damit nicht automatisch die Betroffenen. Er verhindert vor allem, dass Bürger das Handeln seiner Behörden beurteilen und politische Verantwortung einfordern können.

Aufklärung statt weiterer Symbolpolitik

Abdul B. wurde am Sonntagabend bei einem Polizeieinsatz in einer Spandauer Kleingartenanlage erschossen. Nach Angaben der Polizei soll er mit einer Stichwaffe auf Einsatzkräfte zugelaufen sein. Daraufhin schoss das SEK; der Verdächtige starb trotz Reanimationsmaßnahmen.

Für die Behauptung, er sei gezielt als Zeuge beseitigt worden, gibt es keine Belege. Dennoch muss der Einsatz vollständig und unabhängig aufgeklärt werden. Weil es keinen Strafprozess gegen den Hauptverdächtigen mehr geben wird, dürfen seine Kontakte, Finanzen und möglichen Unterstützer nicht aus dem Blick geraten.

Schroeter fordert deshalb eine vollständige Chronologie sämtlicher Behördenentscheidungen, die Offenlegung der bekannten Geldflüsse, eine Überprüfung der Gefährderüberwachung und eine sofortige Neubewertung der staatlichen Ausgabenprioritäten.

Der Staat muss zuerst seine Kernaufgaben erfüllen: Schutz der Bürger, konsequente Strafverfolgung und transparente Information. Politische Werbekampagnen, Symbolveranstaltungen und Förderprojekte dürfen nicht wichtiger werden als die Sicherheit der Menschen, die all das bezahlen.

„Die Bürger brauchen keine weiteren ritualisierten Bekenntnisse. Sie brauchen einen Staat, der Gefahren erkennt, klar benennt und rechtzeitig handelt. Wer Sicherheit verspricht, aber vor allem Symbolpolitik liefert, verspielt das Vertrauen derjenigen, die diesen Staat finanzieren“, betont Schroeter.

Teilen:

Weitere Beiträge

Smartphone mit Messenger-App vor dem Europäischen Parlament als Symbol für die Debatte über die EU-Chatkontrolle und verschlüsselte Kommunikation.

Chatkontrolle: 314 Stimmen reichen nicht zum Stopp

Mehrheit der abstimmenden EU-Abgeordneten lehnt Ratsposition ab / Absolute Mehrheit von 360 Stimmen verfehlt / Georg Schroeter: „Kinderschutz darf nicht zum Vorwand für die Kontrolle privater Nachrichten werden“ Die umstrittene

Vielen Dank für Ihre Anmeldung!

Hallo,
vielen Dank für Ihre Anmeldung zur Veranstaltung mit Georg Schroeter.

Wir haben Ihre Daten erfolgreich erhalten und bestätigen hiermit den Eingang Ihrer Anmeldung.

Was passiert als Nächstes?

✅ Wir prüfen nun Ihre Anmeldung.
📩 Sie erhalten in Kürze eine E-Mail mit weiteren Informationen zur Veranstaltung, zur Unterkunft sowie zum Ablauf.

Bei Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

Herzliche Grüße,
Ihr Georg Schroeter Team