Adler
Georg Schroeter

NRW-Kohleausstieg 2030 im Blindflug: Sicherheitsprüfung kommt zu spät

Gesetzliche Überprüfung zum 15. August nicht abgeschlossen / Ausschreibungen für neue steuerbare Kraftwerksleistung laufen erst an / Bundesnetzagentur bereitet verpflichtende Lastreduktionen für Strommangellagen vor / Georg Schroeter: „Versorgungssicherheit darf keinem politischen Ausstiegsdatum geopfert werden“

Die Bundesregierung hält am vorgezogenen Kohleausstieg in Nordrhein-Westfalen fest – ausgerechnet die gesetzlich vorgesehene Überprüfung seiner Folgen für Versorgungssicherheit und Strompreise konnte sie jedoch nicht rechtzeitig abschließen.

Das Kohleverstromungsbeendigungsgesetz verpflichtet die Bundesregierung, zum 15. August 2026 auf wissenschaftlicher Grundlage zu prüfen, wie sich die Reduzierung der Kohleverstromung unter anderem auf Versorgungssicherheit, Strompreise, Wärmeversorgung und verfügbare Ersatzkapazitäten auswirkt. Gerade für Nordrhein-Westfalen ist diese Überprüfung entscheidend: Für die Braunkohleblöcke Niederaußem K sowie Neurath F und G muss auch untersucht werden, ob sie ab April 2030 noch bis längstens Ende 2033 als Reserve benötigt werden.

Doch die Frist ist verstrichen.

Das Bundeswirtschaftsministerium hatte bereits am 12. August eingeräumt, den Termin nicht einhalten zu können. Die Begründung ist bemerkenswert: Das inzwischen beschlossene Strom-Versorgungssicherheits- und Kapazitätengesetz und die noch ausstehenden Ausschreibungen für zusätzliche steuerbare Kapazitäten sollen erst in die Bewertung einfließen. Ein neues konkretes Datum für die Überprüfung konnte das Ministerium nicht nennen.

„Erst das Ausstiegsdatum festschreiben und dann die entscheidende Sicherheitsprüfung vertagen – so darf ein Industrieland seine Energieversorgung nicht planen“, kritisiert der AfD-Bundestagsabgeordnete Georg Schroeter. „Versorgungssicherheit darf keinem politischen Terminkalender geopfert werden.“

Erst aussteigen, dann wissen, was nachkommt?

Das Problem ist keineswegs theoretisch.

Mit dem neuen StromVKG versucht die Bundesregierung inzwischen selbst, zusätzliche steuerbare Stromerzeugung in den Markt zu bringen. Für den 8. September und 29. Dezember 2026 sind Ausschreibungen über jeweils 4,5 Gigawatt Langzeitkapazität vorgesehen. Am 18. Mai 2027 sollen weitere zwei Gigawatt Erzeugungskapazität ausgeschrieben werden.

Das sind zusammen elf Gigawatt Ausschreibungsvolumen innerhalb weniger Monate.

Dass diese Kapazitäten benötigt werden, ist nicht umstritten. Entscheidend ist aber, wann sie tatsächlich gebaut, angeschlossen und verfügbar sind.

Genau hier liegt der politische Widerspruch: Die Bundesregierung hält am vorgezogenen Kohleausstieg in Nordrhein-Westfalen fest, kann ihre eigene Überprüfung der Versorgungssicherheit aber erst abschließen, nachdem sie mehr darüber weiß, ob und in welchem Umfang zusätzliche gesicherte Leistung tatsächlich bereitgestellt werden kann.

Auch der frühere Hamburger Umweltsenator und Energieexperte Fritz Vahrenholt verweist im zugrunde liegenden Interview auf diesen Kernpunkt: Wer gesicherte Kohlekraftwerksleistung aus dem Stromsystem nimmt, müsse vorher wissen, durch welche verlässliche Leistung sie ersetzt wird.

Die Bundesnetzagentur selbst verlangt zusätzliche Leistung

Wie groß der Handlungsbedarf ist, zeigt das Versorgungssicherheitsmonitoring der Bundesnetzagentur.

Die Behörde kommt ausdrücklich zu dem Ergebnis, dass Deutschlands Stromversorgung auch künftig sicher sein kann – wenn zusätzliche steuerbare Kapazitäten errichtet werden.

Im Zielszenario werden bis 2035 bis zu 22,4 Gigawatt zusätzliche steuerbare Leistung benötigt. Im Szenario einer verzögerten Energiewende steigt der Bedarf auf bis zu 35,5 Gigawatt. Die Bundesnetzagentur weist zugleich darauf hin, dass die bisherigen Investitionen in steuerbare Kapazitäten nicht ausreichen.

Damit liegt der entscheidende Punkt offen auf dem Tisch: Deutschland kann Kohlekapazitäten ersetzen. Aber nur, wenn rechtzeitig genügend neue gesicherte Leistung, Netze, Speicher und Flexibilität vorhanden sind.

Als Diplom-Ingenieur mit Schwerpunkt Kraftwerke und Netze sieht Schroeter darin vor allem eine Frage technischer Reihenfolge.

„Niemand würde bei einer Anlage eine tragende Komponente ausbauen und anschließend hoffen, dass der Ersatz rechtzeitig geliefert wird“, erklärt Schroeter. „Bei unserem Stromsystem darf nichts anderes gelten: Erst muss die gesicherte Ersatzleistung tatsächlich vorhanden sein. Dann kann über die endgültige Stilllegung funktionierender Kapazitäten entschieden werden.“

Wenn Strom knapp wird, soll die Industrie reagieren

Parallel dazu baut die Bundesnetzagentur derzeit die sogenannte Sicherheitsplattform Strom auf.

Dabei handelt es sich ausdrücklich um Krisenvorsorge – nicht um den Beleg eines unmittelbar bevorstehenden Blackouts. Die Bundesregierung betont, dass großflächige und langanhaltende Stromausfälle in Deutschland weiterhin sehr unwahrscheinlich seien.

Trotzdem zeigt die Plattform, auf welche Situationen sich die Behörden vorbereiten.

Erfasst werden sollen große Stromverbraucher ab einem jährlichen Verbrauch von mindestens acht Gigawattstunden. Zeichnet sich eine schwerwiegende Mangellage ab, könnte die Bundesnetzagentur Unternehmen zur Senkung ihres Stromverbrauchs oder zeitweise auch zur Einstellung der Produktion verpflichten. Betroffen wären beispielsweise Unternehmen der Metall-, Chemie- oder Papierindustrie.

Der Sinn dahinter ist nachvollziehbar: Kritische Infrastruktur soll im Ernstfall geschützt und Industriebetrieben mehr Vorlauf gegeben werden, damit Anlagen nicht ungeplant innerhalb weniger Minuten heruntergefahren werden müssen.

Problematisch wäre jedoch, aus dieser Krisenvorsorge eine energiepolitische Normalität werden zu lassen.

Vahrenholt beschreibt im Interview genau diese Sorge: Die Plattform soll ermöglichen, industrielle Verbraucher bei drohendem Strommangel frühzeitig zum Herunterfahren ihrer Produktion aufzufordern.

„Natürlich muss ein verantwortungsvoller Staat Notfälle vorbereiten“, sagt Schroeter. „Aber Krisenmanagement darf kein Ersatz für ausreichende Kraftwerksleistung werden. Das Ziel deutscher Energiepolitik darf nicht sein, Strommangel möglichst effizient zu verwalten. Das Ziel muss sein, ihn zu verhindern.“

Nordrhein-Westfalen trägt das industrielle Risiko

Für Nordrhein-Westfalen ist diese Frage besonders brisant.

Das Land verbindet einen besonders frühen Ausstieg aus der Braunkohleverstromung mit einer industriellen Struktur, die auf eine jederzeit verfügbare und international wettbewerbsfähige Energieversorgung angewiesen ist.

Chemie, Stahl, Metallverarbeitung, Maschinenbau und zahlreiche mittelständische Zulieferer können ihre Produktionsprozesse nicht beliebig danach ausrichten, ob gerade genügend Strom im Netz vorhanden ist. Gerade energieintensive Prozesse benötigen planbare Versorgung über Jahre – nicht nur einen theoretisch ausgeglichenen Strommarkt in einer Jahresbilanz.

Wer neue Fabriken, Rechenzentren oder industrielle Großanlagen baut, entscheidet über Investitionen mit Laufzeiten von Jahrzehnten. Versorgungssicherheit wird damit unmittelbar zu Standortpolitik.

Deutschland verfügt heute noch über eines der zuverlässigsten Stromsysteme der Welt. Gerade deshalb muss jede politische Entscheidung darauf ausgerichtet sein, diesen Vorteil zu erhalten.

Kohleausstieg nur mit gesichertem Ersatz

Der Streit um den Kohleausstieg muss deshalb nicht als ideologische Entscheidung zwischen Kohle und erneuerbaren Energien geführt werden.

Die entscheidende Frage ist einfacher: Welche gesicherte Leistung steht zu welchem Zeitpunkt tatsächlich zur Verfügung?

Wenn neue Kraftwerke, Speicher, Netze und flexible Verbraucher die wegfallende Leistung zuverlässig ersetzen können, lässt sich über weitere Stilllegungen entscheiden. Wenn diese Voraussetzungen noch nicht erfüllt sind, muss Versorgungssicherheit Vorrang haben.

Genau dafür sollte die gesetzliche Überprüfung vom 15. August eine belastbare Grundlage liefern.

Stattdessen steht nun fest, dass die Bundesregierung selbst zunächst Ergebnisse jener Ausschreibungen abwarten will, die zusätzliche gesicherte Leistung überhaupt erst schaffen sollen. Die gesetzlichen Zieldaten will sie dennoch unverändert lassen.

Das ist der eigentliche energiepolitische Widerspruch.

Schroeter fordert deshalb, den ausstehenden Bericht schnellstmöglich vollständig vorzulegen, die zugrunde liegenden Annahmen transparent zu machen und weitere Kraftwerksstilllegungen daran zu koppeln, dass die notwendige Ersatzleistung nachweislich verfügbar ist.

Denn ein Stromnetz lässt sich nicht mit politischen Zielmarken stabilisieren.

In jeder Sekunde müssen Erzeugung und Verbrauch im Stromsystem im Gleichgewicht gehalten werden. Eine Energiepolitik, die diese technische Realität einem politischen Ausstiegsdatum unterordnet, betreibt keinen geordneten Umbau – sondern einen Blindflug.

Zu anderen Beiträgen auf unserer Webseite:
https://www.georg-schroeter.de/aktuelles/

und meinen Reden im Deutschen Bundestag:
https://www.georg-schroeter.de/bundestag/reden/

 

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